Thai-Massagen lockern die Muskulatur, verbessern die Beweglichkeit und steigern das Wohlbefinden von Kopf bis Fuß.
Sie helfen bei berufsbedingten Muskelverspannungen im Kopf-, Nacken-, Schulter- und Armbereich und beugen Schmerzen sowie stressbedingten Störungen vor.
Wir haben geöffnet!
Wegen der hohen Inzidenz der Sars-CoV2-Pandemie behalten wir für unser Geschäft die 2G-Regel bei. Dies tun wir, um das Infektionsrisiko für unsere Kunden und Mitarbeiterinnen so gering wie möglich zu halten. Das heißt: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Die bewährten Hygiene- und Abstandsregeln sowie das Tragen einer FFP2-Maske gehören selbsverständlich dazu. Beachten Sie bitte hierzu unsere Hinweise eins bis drei.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
auch nach dem teilweisen Wegfall von behördlichen Regeln im Zusammenhang mit der Sars-CoV-2-Pandemie gelten für unser Geschäft weiterhin die 2G-Regel und die bewährten Hygiene- und Abstandsregeln.
Das bedeutet im Einzelnen:
Beim Betreten der Geschäftsräume müssen die Hände gründlich desinfiziert werden – mindestens 30 Sekunden mit ausreichend Desinfektionsmittel. Wir empfehlen dies auch beim Verlassen der Geschäftsräume.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen in der Praxis anwesenden Personen ist einzuhalten. Nur während der Massagebehandlung darf der Mindestabstand verringert werden.
Die Thai-Masseurinnen tragen FFP2 Schutzmasken.
Das Sprechen während der Massage soll auf das unbedingt Nötige beschränkt bleiben.
Den Aufenthalt in den Geschäftsräumen vor und nach der Massage bitten wir, so kurz wie möglich zu halten (kein Wartebereich).
Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit unsere Terminkapazitäten eingeschränkt sind und die gebuchten Termine daher pünktlich beginnen müssen.
Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis bedanken wir uns ganz herzlich.
Ihr Phanumat Thai-Massagen-Team
Bitte unbedingt beachten:
Wenn Sie grippeähnliche Symptome, Husten, Niesen, Gliederschmerzen, Fieber, allgemeine Schwäche oder Verlust von Geruchs- und Geschmacksinn aufweisen, darf unser Massagestudio nicht betreten werden, auch wenn Sie mit uns einen Massagetermin vereinbart haben!
In diesem Falle nehmen Sie bitte unter 06128-9803582 Kontakt mit uns auf.
Vielen Dank für ihr Verständnis
Wann gelte ich als vollständig geimpft?
Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der Gabe der zweiten Impfdosis mehr als 14 Tage vergangen sind, und die Impfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut durchgeführt wurde.
Personen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben, empfiehlt die STIKO mindestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.
Nach einer einmaligen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist eine zweite Impfung zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erforderlich. Eine zweite Impfung mit diesem Impfstoff zählt nicht als Auffrischimpfung. Personen, die einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen nun eine zweite Impfung zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung. Sie gelten erst dann als vollständig geimpft. Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollte die zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna) mit einem Mindestabstand von vier Wochen erfolgen.
Gilt für genesene Personen
Nach den angepassten Vorgaben des Robert Koch-Instituts können Personen ein Genesenenzertifikat erhalten, wenn das Datum der Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. Die Testung zum Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein.
Nach Ablauf der 90 Tage gilt die Person nicht mehr als „genesen“. Um als genesene Person vollständig geimpft zu sein und Anspruch auf ein Genesenen-Impfzertifikat zu haben – auch wenn die Erkrankung länger als 90 Tage her ist –, reicht eine Impfung aus.
Maske – Abstand – Hygiene